Dezernate

Der Verbandsvorstand kann Mitglieder des Verbandsvorstands mit bestimmten Arbeitsgebieten (Dezernaten) betrauen.

Näheres wird in der Hauptsatzung, der "Geschäftsordnung des Verbandsvorstands, der Geschäftsführung und der Dezernenten" sowie in den Richtlinien des ZOV geregelt.


Seitenanfang
Seite drucken
Seite weiterempfehlen
© 2012 Zweckverband Oberhessische Versorgungsbetriebe -
Datenschutz
-
Haftung