Dezernate
Der Verbandsvorstand kann Mitglieder des Verbandsvorstands mit bestimmten Arbeitsgebieten (Dezernaten) betrauen.
Näheres wird in der Hauptsatzung, der "Geschäftsordnung des Verbandsvorstands, der Geschäftsführung und der Dezernenten" sowie in den Richtlinien des ZOV geregelt.

