Geschäftsführung

Der Verbandsvorstand bestellt aus den Mitgliedern der Geschäftsführung der Oberhessischen Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH zwei Geschäftsführer.

Die Geschäftsführung berät die übrigen Organe und unterstützt deren Vorsitzende bei der Vorbereitung der Sitzungen.

Sie führt auf Anweisung des Vorsitzenden des Verbandsvorstands die vom Verbandsvorstand und der Verbandsversammlung gefassten Beschlüsse aus und erledigt die laufenden Verwaltungsangelegenheiten, soweit dies nicht in die Zuständigkeit eines damit beauftragten Mitglieds des Verbandsvorstands fällt.

Die Geschäftsführung ist an die Beschlüsse des Verbandsvorstands gebunden.

Die Geschäftsführer üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus.

Näheres wird in der Hauptsatzung, der "Geschäftsordnung des Verbandsvorstands, der Geschäftsführer und der Dezernenten" sowie in den Richtlinien des ZOV geregelt.


Portrait von Rainer SchwarzPortrait von Rolf Gnadl
Rainer SchwarzRolf Gnadl
Geschäftsführer des ZOVGeschäftsführer des ZOV




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