Verbandsversammlung
Vorsitz
Vorsitz in der Verbandsversammlung
Die Verbandsversammlung beschließt über alle wichtigen Angelegenheiten des Verbandes, insbesondere über:
- Wahl der Mitglieder des Verbandsvorstands
- Ausübung von Verbandsrechten per Weisung an den Vorstand
- Beschlussfassung über den Nahverkehrsplan
- Erlass und Änderung von Satzungen
- Verabschiedung des Wirtschaftsplans
- Bestimmung des Abschlussprüfers
- Feststellung der Jahresrechnung, Entlastung der Mitglieder des Verbandsvorstands
- Ausschüttungen an Verbandsmitglieder
- Übernahme von Bürgschaften
- Abschluss von Gewährverträgen
- Aufnahme weiterer Verbandsmitglieder
- Ausscheiden von Verbandsmitgliedern
- Beteiligung an anderen Unternehmen...
Die 44 Vertreterinnen oder Vertreter in der Verbandsversammlung üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Die Verbandsversammlung kann durch Beschlüsse Rahmen vorgeben, die vom Verbandsvorstand umzusetzen sind. Näheres wird in der Hauptsatzung, den Richtlinien sowie der Geschäftsordnung des Verbandsvorstands, der Geschäftsführung und der Dezernenten des Zweckverbands geregelt. Die Verbandsversammlung setzt sich aus den Vertreterinnen und Vertretern der Mitgliedskreise zusammen. Die Vertreterinnen oder Vertreter der Verbandsmitglieder und die Stellvertreterinnen oder Stellvertreter werden von ihren Vertretungskörperschaften für deren Wahlzeit gewählt. Die Verbandsversammlung wählt aus ihrer Mitte eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden, eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter oder mehrere Stellvertreterinnen oder Stellvertreter und bestellt eine Schriftführerin oder einen Schriftführer oder mehrere Schriftführerinnen oder Schriftführer. Die Verbandsversammlung gibt sich eine eigene Geschäftsordnung. In der
Geschäftsordnung für die Verbandsversammlung des ZOV werden sozusagen die "parlamentarischen Spielregeln" festgelegt. Diese Geschäftsordnung steht in ihrer aktuellen Fassung als PDF Datei zur Verfügung.
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Der Verbandsversammlung des ZOV gehören an:
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