Vorstand
Der Verbandsvorstand ist für alle Angelegenheiten des Zweckverbands zuständig, die nicht der Zuständigkeit der Verbandsversammlung unterliegen.Er vertritt den Zweckverband gerichtlich und außergerichtlich. Der Verbandsvorstand hat die Beschlüsse der Verbandsversammlung vorzubereiten und auszuführen.
Der Verbandsvorstand bestellt aus den Mitgliedern der Geschäftsführung der Oberhessischen Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH zwei Geschäftsführer.
Näheres wird in der Hauptsatzung, der "Geschäftsordnung des Verbandsvorstands, der Geschäftsführung und der Dezernenten" sowie in den Richtlinien des ZOV geregelt.
Der Verbandsvorstand besteht aus 12 Mitgliedern:
- neun von der Verbandsversammlung gewählten Mitgliedern
- den (drei) Landräten der Verbandsmitglieder
Der Verbandsvorstand wählt seine Vorsitzende oder seinen Vorsitzenden und deren oder dessen Stellvertreterin oder Stellvertreter mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen aus seiner Mitte. Er führt seine Geschäfte ehrenamtlich.
| Karl-Heinz Schneider | Claus Spandau |
| Verbandsvorsitzender | Stellvertretender Verbandsvorsitzender |
Dem Vorstand des ZOV gehören an:

