Lokale Buslinien

Als „lokaler Verkehr“ werden laut Gesetz zur Weiterentwicklung des öffentlichen Personennahverkehrs in Hessen in der Fassung vom 19. Januar 1996 alle Linien bezeichnet, die kein regionaler Verkehr sind.

Das Fahrplanangebot auf lokalen Linien muss auch lokal finanziert werden. Bezogen auf das ZOV-Verbandsgebiet bedeutet dies, dass die Finanzierung der lokalen Verkehre von der VGO sichergestellt wird. Die Fahrgeldeinnahmen der lokalen Verkehre werden daher auch von der VGO vereinnahmt.

Lokalbuslinien und bedarfsorientierte Angebote, wie beispielsweise Anrufsammeltaxiverkehre, dienen in der Regel der Sicherstellung eines Angebots zwischen Gemeinden innerhalb eines Landkreises. Das Netz von Lokalbuslinien ergänzt das regionale Bus- und Schienenangebot. Lokale Linien haben ihre wesentliche Aufgabe in der Schülerbeförderung und in der Anbindung an das regionale Netz. Anders als Stadtbusverkehre sind die Fahrpläne von lokalen Linien meist nicht durch einen „sauberen“ Taktverkehr, sondern durch einen Grundtakt mit zusätzlich zahlreichen bedarfsorientierten Fahrten gekennzeichnet.

Da derzeit hessenweit das erweiterte Nachmittagsangebot an weiterführenden Schulen vorangetrieben wird, ergibt sich auf vielen Linien die Notwendigkeit einer Ausweitung des Fahrplanangebots in den Nachmittag hinein.


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