Regionalbuslinien
Regionaler Verkehr wird meist durch seine Funktion definiert. Als Kriterien für regionale Busverkehre gelten Verkehre mit überwiegend regionaler Bedeutung, welche die Grenze eines Aufgabenträgers überschreiten. Auch Buslinien, welche als Schienenersatzverkehr oder Schienenergänzungsverkehr eingesetzt sind, werden in der Regel als dem Regionalverkehr zugehörig angesehen.
Im RMV wurde der regionale Busverkehr für lange Zeit ausschließlich über den jeweiligen Betreiber definiert. Alle Bundesbusgesellschaften im RMV (RKH, VU, ORN) erbrachten demnach Regionalbusverkehr, die restlichen Leistungen wurden als lokal ausgewiesen. Mit Beginn der Ausschreibungen im RMV wurde diese Klassifizierung im Sinne des Gesetzgebers umgestellt, wobei zahlreiche bisher als regional eingestufte Linien dem „Ergänzungsnetz“ zugeschieden wurden. Linien aus dem Ergänzungsnetz sind nach RMV-Definition Regionalbuslinien, bei denen wegen ihrer überwiegend lokalen Funktion die Übertragung in lokale Zuständigkeit empfohlen wurde. Als Ergebnis der bereits erfolgten Ausschreibungen sind im RMV zu den bisherigen Betreibern von Regionalbuslinien zahlreiche neue hinzugekommen.
Regionalbuslinien unterliegen grundsätzlich der Zuständigkeit des RMV.

