Bauwasser

So genanntes Bauwasser (Frischwasser, das ausschließlich für bauliche Zwecke verwandt wird) darf nicht der öffentlichen Abwasseranlage zugeführt werden.

Auf Nachweis des/der Anschlussnehmer/s können solche Bauwassermengen deshalb grundsätzlich von den Kanalgebühren freigestellt werden.

Der Bauherr sollte rechtzeitig vor Erstellung des Neubaues Kontakt mit dem Zweckverband Oberhessische Versorgungsbetriebe aufnehmen, damit die mögliche Freistellung des Bauwassers von den Abwassergebühren für die nächste bzw. erste Verbrauchsabrechnung vorgemerkt werden kann.

Hierzu wird entsprechender Erklärungsvordruck als PDF Datei zur Verfügung gestellt, der Ihnen die Meldung der erforderlichen Angaben an den ZOV erleichtern soll.


Bauwassererklärung (6,3 KB) .PDF


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