Zählerstandsmeldung

Der ZOV legt größten Wert auf eine verbrauchsgerechte Abrechnung von Wasser- und Kanalgebühren.

Wesentliche Grundlage für einen korrekten Gebührenbescheid sind sorgfältige und nachvollziehbare Verbrauchsermittlungen.

Hierzu werden auf den angeschlossenen Grundstücken geeichte Frischwasserzähler installiert, die in der Regel einmal jährlich (zum Jahresende) abzulesen sind.

Mitunter kommt es vor, dass Kunden zu dieser Zeit z.B. ihren Weihnachtsurlaub oder eine Ferienreise planen. Wir sind in diesen Fällen auf die Unterstützung und Hilfe unserer Kunden angewiesen.

Eine herzliche Bitte:

Teilen Sie im Falle absehbar längerer Abwesenheit im Zeitraum "Dezember / Januar" vor Antritt der Urlaubs-, Ferienreise u. ä. Ihren Zählerstand mit.

Hierdurch können zeitaufwendige telefonische oder gar schriftliche Rückfragen und somit letztendlich auch so genannte Verbrauchsschätzungen vermieden werden.

Nehmen Sie bitte rechtzeitig Kontakt mit uns auf: info@zov.de
Ihre Mitteilung trägt wesentlich zur Erleichterung unserer Arbeitsabläufe bei.

Ihre Zählerstandsmeldung sollte möglichst folgende Angaben enhalten:

  • Anschlussnehmer (Name, Vorname)
  • Lage des Objekts (Ortsteil, Straße und Haus-Nummer)
  • Zähler-Nummer
  • Zähler-Stand (ohne Komma-Stelle/n)
  • Ihre Vertragskontonummer

Für Ihre freundliche Unterstützung möchten wir uns vorab schon sehr herzlich bedanken!

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