Preise und Gebühren
Der Zweckverband Oberhessische Versorgungsbetriebe erhebt in den Geschäftsbereichen Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung satzungsgemäß Gebühren und Beiträge.
Bei der Bemessung der Gebühren- und Beitragssätze finden folgende Grundsätze Beachtung:
- Kostendeckungsprinzip
- Verhältnismäßigkeitsprinzip
- Gleichbehandlungsprinzip
Der Zweckverband Oberhessische Versorgungsbetriebe hat sich satzungsgemäß verpflichtet, auf Gewinnerzielungsabsichten zu verzichten.
Diese Kernaussage findet ebenso Anwendung bei der Herstellung, Erneuerung, Veränderung, Unterhaltung oder Beseitigung von Grundstücksanschlussleitungen.
Für den Grundstücksanschluss ist der dem ZOV entstandene Aufwand in der tatsächlichen Höhe vom Anschlussnehmer zu erstatten.

