Preise und Gebühren

Der Zweckverband Oberhessische Versorgungsbetriebe erhebt in den Geschäftsbereichen Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung satzungsgemäß Gebühren und Beiträge.

Bei der Bemessung der Gebühren- und Beitragssätze finden folgende Grundsätze Beachtung:

  • Kostendeckungsprinzip
  • Verhältnismäßigkeitsprinzip
  • Gleichbehandlungsprinzip

Der Zweckverband Oberhessische Versorgungsbetriebe hat sich satzungsgemäß verpflichtet, auf Gewinnerzielungsabsichten zu verzichten.

Diese Kernaussage findet ebenso Anwendung bei der Herstellung, Erneuerung, Veränderung, Unterhaltung oder Beseitigung von Grundstücksanschlussleitungen.

Für den Grundstücksanschluss ist der dem ZOV entstandene Aufwand in der tatsächlichen Höhe vom Anschlussnehmer zu erstatten.


Übersicht

Die wichtigsten Gebühren- und Beitragssätze!

Gebührenbescheid

Wie ist ein Gebührenbescheid aufgebaut?

Bankeinzug

Nutzen Sie die Vorteile einer Einzugsermächtigung

Bankverbindung ZOV

Die Bankverbindung des ZOV



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