Der Zweckverband Oberhessische Versorgungsbetriebe (ZOV-Verkehr) und die Verkehrsgesellschaft Oberhessen mbH (VGO) vergeben zur Sicherstellung der ausreichenden Verkehrsbedienung die Verkehrsdienstleistungen in den Linienbündeln
ab dem .
Weitere Informationen finden Sie im digitalen EU-Amtsblatt. Die Ausschreibungsunterlagen werden unter www.subreport.de/E77366377 zur Verfügung gestellt.
Gemäß den gesetzlichen Vorgaben hat der ZOV im EU-Amtsblatt die Absicht zur Einleitung eines offenen Verfahrens zur Vergabe von Verkehrsdienstleistungen in den Linienbündeln
ab bekannt gegeben.
Weitere Informationen finden Sie im digitalen EU-Amtsblatt.
Die mit dem jeweils beabsichtigten Dienstleistungsauftrag verbundenen Anforderungen für Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards für die Gesamtleistung der o. g. Linienbündel (§ 8a Absatz 2 PBefG) bilden auch die Grundlage für etwaige eigenwirtschaftliche Genehmigungsanträge (vgl. die jeweilige Bekanntmachung des Regierungspräsidiums Darmstadt auf seiner seiner Internetseite bzw. des Regierungspräsidiums Gießen auf seiner Internetseite). Dies gilt entsprechend für weitere wesentliche Anforderungen, wie insbesondere zu Linienweg und Haltestellen, zu Bedienungshäufigkeit und Bedienungszeitraum, zur Abstimmung der Fahrpläne, zur Barrierefreiheit und zur Anwendung des Verbundtarifes.
Die vorgenannten Anforderungen finden sich im Dokument Ausreichende Verkehrsbedienung im ZOV-Verbandsgebiet einschließlich Anlagen (AVB) sowie in der mit ZOV-Verkehr abzuschließenden Qualitätssicherungsvereinbarung nebst Anlagen. Die Dokumente sind öffentlich zugänglich und können unter dem nachfolgend angegebenen Link abgerufen werden:
Der Zweckverband Oberhessische Versorgungsbetriebe (ZOV-Verkehr) und die Verkehrsgesellschaft Oberhessen mbH (VGO) haben die Verkehrsdienstleistungen in den Linienbündeln
ab dem vergeben.
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Der Zweckverband Oberhessische Versorgungsbetriebe (ZOV-Verkehr) und die Verkehrsgesellschaft Oberhessen mbH (VGO) haben die Verkehrsdienstleistungen im Linienbündel Nidda ab dem vergeben.
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Der Zweckverband Oberhessische Versorgungsbetriebe (ZOV-Verkehr) und die Verkehrsgesellschaft Oberhessen mbH (VGO) haben die Verkehrsdienstleistungen in den Linienbündeln
ab dem .
Weitere Informationen finden Sie im digitalen EU-Amtsblatt.
Der Zweckverband Oberhessische Versorgungsbetriebe (ZOV-Verkehr) und die Verkehrsgesellschaft Oberhessen mbH (VGO) haben die Leistungen für die lokalen Linien in den Linienbündeln
ab dem vergeben.
Weitere Informationen finden Sie in der folgenden PDF-Datei oder im digitalen EU-Amtsblatt.
Der Zweckverband Oberhessische Versorgungsbetriebe (ZOV-Verkehr) und die Verkehrsgesellschaft Oberhessen mbH (VGO) haben die Leistungen für die lokalen Linien in den Linienbündeln
ab dem vergeben.
Weitere Informationen finden Sie in der folgenden PDF-Datei oder im digitalen EU-Amtsblatt.
Der Zweckverband Oberhessische Versorgungsbetriebe (ZOV-Verkehr) und die Verkehrsgesellschaft Oberhessen mbH (VGO) haben die Leistungen für die lokalen Linien VB-21, VB-22, VB-24, VB-26 und VB-28 im Linienbündel Lauterbach lokal ab dem vergeben.
Weitere Informationen finden Sie in der folgenden PDF-Datei oder im digitalen EU-Amtsblatt.
Der Zweckverband Oberhessische Versorgungsbetriebe (ZOV-Verkehr) und die Verkehrsgesellschaft Oberhessen mbH (VGO) haben die Leistungen für die lokalen Linien VB-90, VB-91, VB-92, VB-93, VB-94 und VB-95 ab dem vergeben.
Hierbei handelt es sich um die Linien des Vogelsberger Vulkan-Express
, einem in der Sommersaison nur an Wochenenden und Feiertagen verkehrenden Freizeitverkehr mit Bussen mit Fahrradanhängern.
Weitere Informationen finden Sie in der folgenden PDF-Datei oder im digitalen EU-Amtsblatt.
Der Zweckverband Oberhessische Versorgungsbetriebe (ZOV-Verkehr) und die Verkehrsgesellschaft Oberhessen mbH (VGO) haben zur Sicherstellung der ausreichenden Verkehrsbedienung Leistungen in den lokalen Linienbündeln
ab dem vergeben.
Weitere Informationen finden Sie in der folgenden PDF-Datei oder im digitalen EU-Amtsblatt.
Der Zweckverband Oberhessische Versorgungsbetriebe (ZOV-Verkehr) und die Verkehrsgesellschaft Oberhessen mbH (VGO) haben zur Sicherstellung der ausreichenden Verkehrsbedienung Leistungen in den lokalen Linienbündeln
ab dem vergeben.
Weitere Informationen finden Sie in der folgenden PDF-Datei oder im digitalen EU-Amtsblatt.
Der Zweckverband Oberhessische Versorgungsbetriebe (ZOV-Verkehr) und die Verkehrsgesellschaft Oberhessen mbH (VGO) haben in 2017 Verkehrsdienstleistungen im Buspersonennahverkehr (BPNV) der Linien FB-10 und FB-30 bis FB-36 des Linienbündels Friedberg (ZOV 2017 C) vergeben. Durch eine Insolvenzsituation des bisherigen Auftragnehmers und folgender Übernahme von Teilen des bisherigen Auftragnehmers tritt ein anderes Unternehmen in den bestehenden Verkehrsvertrag ein.
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