Der Zweckverband Oberhessische Versorgungsbetriebe (ZOV-Verkehr) und die Verkehrsgesellschaft Oberhessen mbH (VGO) beabsichtigen, zur Sicherstellung der ausreichenden Verkehrsbedienung die Verkehrsdienstleistungen in den lokalen Linienbündeln
ab dem zu vergeben.
Weitere Informationen finden Sie im digitalen EU-Amtsblatt. Die Vergabeunterlagen werden unter diesem Link auf www.subreport.de zur Verfügung gestellt.
Gemäß den gesetzlichen Vorgaben hat der ZOV im EU-Amtsblatt die Absicht zur Einleitung eines offenen Verfahrens zur Vergabe von Verkehrsdienstleistungen in den Linienbündeln
ab bekannt gegeben.
Weitere Informationen finden Sie im digitalen EU-Amtsblatt bzw. unter Linienbündel Altenstadt/Büdingen, Linienbündel Gießen Südwest oder Linienbündel Schotten/Ulrichstein.
Die mit dem jeweils beabsichtigten Dienstleistungsauftrag verbundenen Anforderungen für Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards für die jeweilige Gesamtleistung der o. g. Linienbündel (§ 8a Absatz 2 PBefG) bilden auch die Grundlage für etwaige eigenwirtschaftliche Genehmigungsanträge (vgl. die jeweilige Bekanntmachung des Regierungspräsidiums Darmstadt auf seiner Internetseite bzw. des Regierungspräsidiums Gießen auf seiner Internetseite). Dies gilt entsprechend für weitere wesentliche Anforderungen, wie insbesondere zu Linienweg und Haltestellen, zu Bedienungshäufigkeit und Bedienungszeitraum, zur Abstimmung der Fahrpläne, zur Barrierefreiheit und zur Anwendung des Verbundtarifes.
Die vorgenannten Anforderungen finden sich im Dokument Ausreichende Verkehrsbedienung im ZOV-Verbandsgebiet einschließlich Anlagen (AVB) sowie in der mit ZOV-Verkehr abzuschließenden Qualitätssicherungsvereinbarung nebst Anlagen. Die Dokumente sind öffentlich zugänglich und können unter dem nachfolgend angegebenen Link abgerufen werden:
Der Zweckverband Oberhessische Versorgungsbetriebe (ZOV-Verkehr) und die Verkehrsgesellschaft Oberhessen mbH (VGO) haben zur Sicherstellung der ausreichenden Verkehrsbedienung die Verkehrsdienstleistungen in den Linienbündeln
ab dem .
Weitere Informationen finden Sie im digitalen EU-Amtsblatt.
Der Zweckverband Oberhessische Versorgungsbetriebe (ZOV-Verkehr) und die Verkehrsgesellschaft Oberhessen mbH (VGO) haben die Verkehrsdienstleistungen in den Linienbündeln
ab dem vergeben.
Weitere Informationen finden Sie im digitalen EU-Amtsblatt.
Der Zweckverband Oberhessische Versorgungsbetriebe (ZOV-Verkehr) und die Verkehrsgesellschaft Oberhessen mbH (VGO) haben die Verkehrsdienstleistungen im Linienbündel Nidda ab dem vergeben.
Weitere Informationen finden Sie im digitalen EU-Amtsblatt.
Der Zweckverband Oberhessische Versorgungsbetriebe (ZOV-Verkehr) und die Verkehrsgesellschaft Oberhessen mbH (VGO) haben die Verkehrsdienstleistungen in den Linienbündeln
ab dem .
Weitere Informationen finden Sie im digitalen EU-Amtsblatt.
Der Zweckverband Oberhessische Versorgungsbetriebe (ZOV-Verkehr) und die Verkehrsgesellschaft Oberhessen mbH (VGO) haben die Leistungen für die lokalen Linien in den Linienbündeln
ab dem vergeben.
Weitere Informationen finden Sie in der folgenden PDF-Datei oder im digitalen EU-Amtsblatt.
Der Zweckverband Oberhessische Versorgungsbetriebe (ZOV-Verkehr) und die Verkehrsgesellschaft Oberhessen mbH (VGO) haben die Leistungen für die lokalen Linien in den Linienbündeln
ab dem vergeben.
Weitere Informationen finden Sie in der folgenden PDF-Datei oder im digitalen EU-Amtsblatt.