Bankeinzug.

Möchten Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung) für die von Ihnen zu entrichtenden Wasser- und/oder Kanalbenutzungsgebühren erteilen? Vieles spricht dafür:

  • Sie ersparen sich lästige Wege zum Bankschalter,
  • das Ausfüllen von Zahlungsvordrucken entfällt,
  • sie vermeiden Mahnungen bei Urlaub oder Krankheit,
  • es entstehen keine unnötigen Mahnkosten,
  • ein eventuelles Guthaben aus einer Gebührenabrechnung wird automatisch und unverzüglich zurückgezahlt uvm.

Wir kümmern uns darum!

Der ZOV erledigt pünktlich und zuverlässig die Lastschriftenabwicklung. Ihre Gebühren werden termingerecht (also keinesfalls vor dem jeweiligen Fälligkeitstermin) eingezogen. Und noch etwas: Sie haben ein Widerspruchsrecht bei jeder Abbuchung, und Sie können die erteilte Ermächtigung jederzeit schriftlich widerrufen.

Interessiert?

Wir stellen Ihnen das SEPA-Lastschriftmandat als PDF-Datei zur Verfügung. Senden Sie uns den ausgefüllten Vordruck unterzeichnet zurück, und schon nehmen Sie am bequemen und kundenfreundlichen SEPA-Lastschriftverfahren teil.