Möchten Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung) für die von Ihnen zu entrichtenden Wasser- und/oder Kanalbenutzungsgebühren erteilen? Vieles spricht dafür:
Der ZOV erledigt pünktlich und zuverlässig die Lastschriftenabwicklung. Ihre Gebühren werden termingerecht (also keinesfalls vor dem jeweiligen Fälligkeitstermin) eingezogen. Und noch etwas: Sie haben ein Widerspruchsrecht bei jeder Abbuchung, und Sie können die erteilte Ermächtigung jederzeit schriftlich widerrufen.
Wir stellen Ihnen das SEPA-Lastschriftmandat als PDF-Datei zur Verfügung. Senden Sie uns den ausgefüllten Vordruck unterzeichnet zurück, und schon nehmen Sie am bequemen und kundenfreundlichen SEPA-Lastschriftverfahren teil.