Preise & Gebühren.

Der Zweckverband Oberhessische Versorgungsbetriebe erhebt in den Geschäftsbereichen Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung satzungsgemäß Gebühren und Beiträge.

Bei der Bemessung der Gebühren- und Beitragssätze finden folgende Grundsätze Beachtung:

  • Kostendeckungsprinzip
  • Verhältnismäßigkeitsprinzip
  • Gleichbehandlungsprinzip

Der Zweckverband Oberhessische Versorgungsbetriebe hat sich satzungsgemäß verpflichtet, auf Gewinnerzielungsabsichten zu verzichten. Diese Kernaussage findet ebenso Anwendung bei der Herstellung, Erneuerung, Veränderung, Unterhaltung oder Beseitigung von Grundstücksanschlussleitungen. Für den Grundstücksanschluss ist der dem ZOV entstandene Aufwand in der tatsächlichen Höhe vom Anschlussnehmer zu erstatten.

Im Jahr erfolgte in Hirzenhain und Nidda die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr. Das mit der Maßnahme betraute Ingenieurbüro Müller & Richter, Gelnhausen ist seither mit der Auswertung der Flächenerfassungsbögen betraut.

Korrekturwünsche zu diesen Ergebnisbögen bitten wir unmittelbar an den ZOV in Friedberg zu senden.