Hier finden Sie die aktuellen Gebühren- und Beitragssätze des im PDF-Format:
Der Zweckverband Oberhessische Versorgungsbetriebe erhebt in den Geschäftsbereichen Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung satzungsgemäß Gebühren und Beiträge.
Bei der Bemessung der Gebühren- und Beitragssätze finden folgende Grundsätze Beachtung:
Der Zweckverband Oberhessische Versorgungsbetriebe hat sich satzungsgemäß verpflichtet, auf Gewinnerzielungsabsichten zu verzichten. Diese Kernaussage findet ebenso Anwendung bei der Herstellung, Erneuerung, Veränderung, Unterhaltung oder Beseitigung von Grundstücksanschlussleitungen. Für den Grundstücksanschluss ist der dem ZOV entstandene Aufwand in der tatsächlichen Höhe vom Anschlussnehmer zu erstatten.
Im Jahr erfolgte in Hirzenhain und Nidda die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr. Das mit der Maßnahme betraute Ingenieurbüro Müller & Richter, Gelnhausen ist seither mit der Auswertung der Flächenerfassungsbögen betraut.
Korrekturwünsche zu diesen Ergebnisbögen bitten wir unmittelbar an den ZOV in Friedberg zu senden.
Möchten Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung) für die von Ihnen zu entrichtenden Wasser- und/oder Kanalbenutzungsgebühren erteilen? Vieles spricht dafür:
Der ZOV erledigt pünktlich und zuverlässig die Lastschriftenabwicklung. Ihre Gebühren werden termingerecht (also keinesfalls vor dem jeweiligen Fälligkeitstermin) eingezogen. Und noch etwas: Sie haben ein Widerspruchsrecht bei jeder Abbuchung, und Sie können die erteilte Ermächtigung jederzeit schriftlich widerrufen.
Wir stellen Ihnen das SEPA-Lastschriftmandat als PDF-Datei zur Verfügung. Senden Sie uns den ausgefüllten Vordruck unterzeichnet zurück, und schon nehmen Sie am bequemen und kundenfreundlichen SEPA-Lastschriftverfahren teil.
Die Bankverbindung des ZOV bei der Sparkasse Oberhessen lautet: