Gesamtberichte nach EU-VO 1370.

Am trat die Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des europäischen Parlaments und des Rates vom über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße in Kraft.

Diese Verordnung sieht in Artikel 7 Absatz 1 eine Berichtspflicht vor: Jede zuständige Behörde macht einmal jährlich einen Gesamtbericht über die in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen, die ausgewählten Betreiber eines öffentlichen Dienstes sowie die diesen Betreibern zur Abgeltung gewährten Ausgleichsleistungen und ausschließlichen Rechte öffentlich zugänglich.

Dieser Berichtspflicht kommt der ZOV als zuständiger Aufgabenträger für den ÖPNV im ZOV-Verbandsgebiet nach.

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