Grundstücksanschluss.

Der Anschluss von Grundstücken an die öffentlichen Wasseranschlussleitungen sowie Abwassersammelleitungen ist in der Wasserversorgungs- Entwässerungssatzung des ZOV geregelt. Anschlussleitungen werden ausschließlich vom ZOV hergestellt, erneuert, verändert, unterhalten und beseitigt. Der Aufwand für die Herstellung, Erneuerung, Veränderung, Unterhaltung oder Beseitigung von Anschlussleitungen ist dem ZOV in der tatsächlich entstandenen Höhe vom Anschlussnehmer zu erstatten.

Grundstücksanschluss an die öffentliche Wasserversorgung.

Anschlussleitungen sind Leitungen von der Versorgungsleitung (beginnend an der Abzweigstelle) bis zur Hauptabsperrvorrichtung hinter der Messeinrichtung (in Fließrichtung gesehen). Eingeschlossen sind zudem die Verbindungsstücke zur Versorgungsleitung, Anbohrschellen sowie die in die Anschlussleitung integrierten Absperrschieber.

Schematische Darstellung der Wasserversorgung: Vom Pumpwerk über Hochbehälter und Versorgungsleitung bis zur Messeinrichtung und Hauptabsperrvorrichtung im Gebäude.

Grundstücksanschluss an die öffentliche Entwässerung.

Anschlussleitungen sind Leitungen von der Sammelleitung bis zur Grenze der zu entsorgenden Grundstücke.

Schematische Darstellung des Entwässerungsanschlusses: Abwasser fließt von den Grundstücksentwässerungsanlagen über die Anschlussleitung zur Sammelleitung und weiter zur Kläranlage.

Sie beabsichtigen, eine Anschlussmaßnahme durchführen zu lassen?

Um Anschlussmaßnahmen zügig und ordnungsgemäß durchführen zu können, wurde ein spezielles Antragsformular entwickelt, das ebenso die notwendigen Informationen zum Anschlussverfahren selbst enthält. Diesen Vordruck stellen wir Ihnen als PDF-Datei zur Verfügung: